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Katalysator Umbau vom Bj 1995 in Bj 1989

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Scharly
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Per @ 05.11.2012 14:03 hat folgendes geschrieben:
Dann hattest du einen entsprechenden Schrieb vom Hersteller.


Ja, hatte ich.

Aber, der 95. 1,1Liter Motor mit CFI-Einspritzung hat doch einen geregelten Dreiweg-KAT.
Wenn er das alles umbaut in den 89. Wagen, müsste das doch dann Euro 1 sein. Dafür würde er doch eine Bestätigung vom Hersteller bekommen mit VIN (vom 89 Wagen) und Motornummer (vom 95. Motor). Hochschlüsseln geht doch, bloß nicht runter.
Wenn er Euro 1 hat kann er doch den KLR einbauen, und Euro 2 bekommen.

Oder bin ich jetzt vollkommen daneben Ich versteh nur Bahnhof

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Per
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Scharly @ 05.11.2012 14:36 hat folgendes geschrieben:
Oder bin ich jetzt vollkommen daneben Ich versteh nur Bahnhof

Ja grins, er bekommt zwar den Umbau des Motors eingetragen, fährt aber immer noch einen "alten" GFJ. Und dafür ist der Euro2-Umbausatz nicht geprüft.
Schweißt er die Fahrgestellnummer um (inkl. Motorumbau) hat er einen "neuen" GFJ mit Euro 1, dafür bekommt er den passenden Euro II-Umbau.

Natürlich kann er das auch mit seinem "alten" machen, muss dann aber eine Einzelabnahme inkl. Abgasprotokoll machen, was dem "Geld SPAREN" etwas im Weg steht.

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ghiasven
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Per @ 05.11.2012 10:58 hat folgendes geschrieben:
ghiasven @ 04.11.2012 13:34 hat folgendes geschrieben:
und das EVAP-System (Aktivkohlefilter) umgebaut werden.


ghiasven @ 04.11.2012 13:34 hat folgendes geschrieben:
Zusätzlich kannst du dann noch mit einem Kaltlaufregler oder Minikat auf Euro 2 kommen.

Kannste vergessen, wenn du keine Einzelprüfung bezahlen willst. Für die Fahrzeug/Motor-Kombi (Schlüsselnummern! und nur das zählt) ist der KLR/Minikat garantiert nie geprüft und freigegeben wurden.
Nicht ganze richtig, Minikat sowie KLR sind laut ABE auf den Motor und der dazugehörigen Farzeug-ABE beschränkt. Demnach hät ich nicht mal für mein Orion eine Hochstufung mittels Minikat bekommen. Typ AFL statt GAL (Reimport) andere Fahrzeug-ABE, MKB ist RDA. Auf Anfrage bei Ford mit zusenden einer Kopie von Fahrzeugschein, hat Ford mir Bescheinigt, das mein Orion mit inder ABE vom Minikat entsprechenden Fahrzeug-ABE übereinstimmt. D.h. für den TE das er neben der Freigabe noch eine Bescheinigung von Ford braucht, die Ihm bestätigt, dass sein 89er mit dem Umbau aller notwendigen Komponenten der Fahrzeug-ABE des Schlachters entspricht. TE müsste bei Ford nur entsprechend anfragen und eine Kopie der Fahrzeugpapiere von beiden Fahrzeugen mitsenden.

MfG Sven

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Scharly
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

ghiasven @ 04.11.2012 13:34 hat folgendes geschrieben:

D.h. für den TE das er neben der Freigabe noch eine Bescheinigung von Ford braucht, die Ihm bestätigt, dass sein 89er mit dem Umbau aller notwendigen Komponenten der Fahrzeug-ABE des Schlachters entspricht. TE müsste bei Ford nur entsprechend anfragen und eine Kopie der Fahrzeugpapiere von beiden Fahrzeugen mitsenden.


Das meinte ich auch so.
Er baut doch den Motor komplett um vom 95., und der Motor ist doch mit KLR geprüft.
Ford müste da doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen.
Die Euro Einstufung hat doch mit der Karosserie nichts zu tun, wobei die Unterschiede von der 89. zur 95 GFJ ja wirklich gering sind.

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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh nur Bahnhof

Wo ist den der Unterschied zwischen dem 89 und 95 Motor ?


Ich suche ja keinen Nachrüstsatz oder sowas , ich will ja nur aus einem
Wagen der selben Baureihe den Kat ausbauen und in den anderen einbauen.

Warum sollte das nicht abgenommen werden?Bei dem 95 funktioniert der Kat ja auch ,und was dem 89 fehlt damit es funktioniert wurde ich dann da einbauen ,die Teile sind ja da!

Bin wohl etwas zu Blauaugig da ran gegangen, hab gedacht da raus da rein, ab zum Tüv ,Werte messen lassen und gut ist .

Werde Morgen mal zu Tüv gehen und fragen was der dazusagt .

Den Motor würde ich gerne drinnen lassen da er um einiges weniger gelaufen hat als der 95.

Gruss Alex
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ghiasven
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Scharly @ 05.11.2012 19:26 hat folgendes geschrieben:

Ford müste da doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen.
Sehe ich auch kein Grund, dass der TE die nicht bekommt.

Aber mal anders gesehen nen paar Beispiele:

Escort GAL RS2000 Mini-Kat erst ab Bj. ende92 anfang93 zugelassen, sprich ab Mk6, trotzdem haben einige den auch im Mk5 zugelassen bekommen, teils mit Übereinstimmungsbescheinigung.

Escort GAL Motorumbauten auf RS2000 oder Xr2i/Xr3i-Motor, hier Haben einige den Umbau vorallem im Mk7 nur mit Hilfe des Minikats realiesieren können.

Von den Umbauten wo das nur an Hand der Motorkenbuchstaben genemigt wurde will ich jetzt mal nichts sagen.

MfG Sven

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ghiasven
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

alex2738 @ 05.11.2012 19:58 hat folgendes geschrieben:
Ich versteh nur Bahnhof

Wo ist den der Unterschied zwischen dem 89 und 95 Motor ?

Dein 89er hat ein Vergaser und ungeregelten Kat und in den Papieren sollte bedingt schadstoffarm oder schadstoffarm C stehen Motorkennbuchstaben sollten GUE sein. Der 95er hat eine Zentraleinspritzung und Geregelten Kat, inden Papieren sollte geschl. schadstoffarm oder schadstoffarm E2 (nicht mit EURO 2 verwechseln) stehen. Motorkennbuchstaben sollten G6A sein. Weiterhin hat dieser Motor einige Stell und Messglieder mehr als der Vergasermotor.


alex2738 @ 05.11.2012 19:58 hat folgendes geschrieben:
Ich suche ja keinen Nachrüstsatz oder sowas , ich will ja nur aus einem
Wagen der selben Baureihe den Kat ausbauen und in den anderen einbauen.
War ja nur ein Vorschlag den Motor aus dem 95er gleich noch auf Euro 2 umzurüsten. Würdest dann, wenn klappt, nur um die 80€ an Steuern zahlen.

alex2738 @ 05.11.2012 19:58 hat folgendes geschrieben:
Werde Morgen mal zu Tüv gehen und fragen was der dazusagt .
Das ist sowieso bei solchen Vorhaben angeraten, alles vorher mit dem Tüver deines Vertrauens abzusprechen.

MfG Sven

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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

habe gerade mal in die Papiere geschaut und festgestellt,
das der neuere nicht von 95 sondern von 91 ist . Crazy
sieht die Sache jetzt anders aus ?ß
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Motormäßig nicht, sollt immer noch ein 1.1er mit Zentraleinspritzung sein.
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alex2738
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

ja am Motor hat sich nix geändert .-)
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BeitragVerfasst am: 05.11.2012 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem TÜV vorher absprechen, ist immer eine gute Idee Idee
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BeitragVerfasst am: 07.11.2012 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Scharly @ 05.11.2012 19:26 hat folgendes geschrieben:
Ford müste da doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen.

Fragt an, dann können wir weiter sehen.

Für den Umbau auf XR2i gibt es auch eine Freigabe, an den FSN ändert sich dabei aber auch nix.

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BeitragVerfasst am: 07.11.2012 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Per @ 07.11.2012 10:17 hat folgendes geschrieben:

Für den Umbau auf XR2i gibt es auch eine Freigabe, an den FSN ändert sich dabei aber auch nix.

Die Freigabe für den Umbau wusste ich, dass die FSN beibehalten wird, wusste ich nicht.

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