nierenspender Administrator
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Verfasst am: 28.08.2009 09:39 Titel:
nein muss nicht, siehe §10 Abs. 7 FZV
Zitat:
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Per Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007
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Verfasst am: 03.09.2009 10:11 Titel:
BigBen @ 02.09.2009 19:21 hat folgendes geschrieben:
siehe auch alfa die haben das seitlich
Die haben aber ohnehin eine Sondergenehmigung, wegen des Horizontalwinkels... _________________ Zwinge niemanden zu seinem Glück
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