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WDV
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BeitragVerfasst am: 24.02.2010 19:28    Titel: Gültigkeitsdauer Antworten mit Zitat

abend, ich habe vom vorbesitzer noch ein Tüvgutachten bekommen, wo er die 185er reifen und das fahrwerk abnehmen lassen hat. Es ist aber nicht eingetragen. So, ich wolltes es eintragen lassen, aber das gutachten hat er vor 2 jahren gemacht, ist es trotzdem noch gültig?

mfg
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Doc²
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BeitragVerfasst am: 24.02.2010 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss ist das Zettelpamflet was man beim TÜV oder Dekra bekommt nur zwei Wochen gültig.
Aber ich bin mir sicher das da was auf Kulanz geht.

Das heisst wenn das Fahrwerk und auch die Reifen unverändert am und im Fahrzeug verblieben sind, dann lässt sich bestimmt relativ schnell einfach, vielleicht sogar von Mehrkosten befreit, ein aktuelles Schriftstück aufsetzen.

Aber zuert würde ich wie immer auf Dummenfang gehen und direkt zur Zulassungstelle gehen um dort zuversuchen mit dem zwei Jahre alten Papier alles eingetragen zu bekommen.

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WDV
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Anmeldungsdatum: 03.02.2010
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BeitragVerfasst am: 24.02.2010 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

na länger als 2 wochen auf jedem fall. ich war grad bei der zulassungsstelle mit nem 2 Monate altem gutachten was umtragen fürs motorrad.
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nierenspender
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BeitragVerfasst am: 25.02.2010 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das kennzeichen noch stimmt sollte das kein Problem sein. Meist steht auf den Eintragungen "eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, aber möglich" bzw. das die Änderungen bei der nächsten Befassung mit den Papieren nachzutrgen ist.

Von nem 2 Wochen Verfall hab ich noch nix gehört, wäre auch unlogisch (obwohl das ja bei Behörden kein Argument ist) da die Veränderung ja auch nach 2 Wochen noch so ist wie sie ist.

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mfg Michael

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