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neue scheinwerfer

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lorie89
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010 14:34    Titel: neue scheinwerfer Antworten mit Zitat

hey leutz ! die nervensäge ist wieder da ! und hab mal wieder ne neue frage ! will mir neue scheinwerfer einbauen ! ABER die alten haben ja eine Elektrische Leuchtweitenregulierung und die alten nicht ! was ja nun im sinne der stvo ein problem darstellt ! gibts da ne nette möglichkeit dieses problem zu umgehen ! (ausser sich elektronische regelbare zu kaufen )
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010 22:04    Titel: Re: neue scheinwerfer Antworten mit Zitat

lorie89 @ 11.03.2010 14:34 hat folgendes geschrieben:
ne nette möglichkeit

Nett vllt., legal leider nicht. Zumindest nicht für kleines Geld traurig.

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lorie89
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lorie89 Anmeldungsdatum: 07.03.2010
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

mmh und was gibt es da für nicht legale varianten ! einbauen tu ich mir die lampen so oder so !
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BeitragVerfasst am: 12.03.2010 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dein Auto vor irgendwann 1990 zugelassen wurde brauchst du keine LWR.
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lorie89
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lorie89 Anmeldungsdatum: 07.03.2010
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BeitragVerfasst am: 12.03.2010 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

mk5 giha baujahr ´00 Confused
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BeitragVerfasst am: 12.03.2010 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

dann ist wohl basteln angesagt....
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lorie89 Anmeldungsdatum: 07.03.2010
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BeitragVerfasst am: 12.03.2010 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

basteln ? ich glaub wir kommen der sache näher ! was für möglichkeiten gibt es denn da ?
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BeitragVerfasst am: 12.03.2010 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

nierenspender @ 12.03.2010 10:59 hat folgendes geschrieben:
Wenn dein Auto vor irgendwann 1990 zugelassen wurde brauchst du keine LWR.

Nicht, wenn es in der Fahrzeug-ABE mit drin ist. Also Rückbau is nich.
Umbau eines vorhandenen Scheinwerfers auf Höhenverstellung? Viel Spass!
Wie hat der Scheinwerfer eigentlich ohne Höhenverstellung eine ABE/E für den 5er bekommen? Oder hat er die gar nicht? Dann hilft auch kein Basteln.
D.h. vor und nach dem TÜV-Termin umbauen und den Rest der Zeit den Wagen in der Garage stehen lassen (ich darf ja nicht zu gesetzwidrigen Handeln aufrufen Polizei suspekt).

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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

nierenspender @ 12.03.2010 10:59 hat folgendes geschrieben:
Wenn dein Auto vor irgendwann 1990 zugelassen wurde brauchst du keine LWR.



Unser Fiesta ist Bj.93. FBJ 3.
Und der hatte die LWR noch nie drin gehabt, und letztes Jahr hatten wir keine Probleme damit gehabt beim Tüv.

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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

DerOldenburger @ 13.03.2010 09:40 hat folgendes geschrieben:
nierenspender @ 12.03.2010 10:59 hat folgendes geschrieben:
Wenn dein Auto vor irgendwann 1990 zugelassen wurde brauchst du keine LWR.



Unser Fiesta ist Bj.93. FBJ 3.
Und der hatte die LWR noch nie drin gehabt, und letztes Jahr hatten wir keine Probleme damit gehabt beim Tüv.


wenn er es nicht serienmäßig hat denn braucht er es auch nicht ! meiner hats aber serienmäßig und ich möchte es jetzt weglassen !

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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

wenn er es nicht serienmäßig hat denn braucht er es auch nicht.

Gut zu wissen. Danke für die Auskunft

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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

lorie89 @ 13.03.2010 09:54 hat folgendes geschrieben:
wenn er es nicht serienmäßig hat denn braucht er es auch nicht ! meiner hats aber serienmäßig und ich möchte es jetzt weglassen !

jain. Wenn der Fiesta Bj 93 sowas nicht hat muss das in den Papieren vermerkt sein (gilt als zugelassen vor dem irgendwas 1990). Steht das nicht drin habt ihr bisher zwar Glück gehabt (wüsste auch nicht das da wirklich mal jemand nach schaut), aber legal ist es trotzdem nicht.

Ist wie mit Warnblinkern oder Blinkern, die muss JEDES!!! Auto haben, egal ob die vor 100 Jahren da mal dran waren oder nicht.

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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

DerOldenburger @ 13.03.2010 09:40 hat folgendes geschrieben:
Unser Fiesta ist Bj.93. FBJ 3.

Es gibt Reimporte, die das nicht haben. Aber das muss, wie Niere schon sagte, in den Papieren vermerkt sein. Und heute nachtragen wird gaaanz schlecht gehen.

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Schlingel
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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

lorie89 @ 12.03.2010 11:59 hat folgendes geschrieben:
basteln ? ich glaub wir kommen der sache näher ! was für möglichkeiten gibt es denn da ?


ohne die Scheinwerfer gesehen zu haben, denk ich mal laut nach....
die Verstellung von den alten abbauen, die Halterung am Scheinwerfer absägen und an den neuen "dranschweißen" an der original Stelle...
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lorie89
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BeitragVerfasst am: 13.03.2010 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

mmh na ich schau es mir mal an ob das ne lösung wäre !
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