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RSL Felgengutachten


 
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16V-Man
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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 15:16    Titel: RSL Felgengutachten Antworten mit Zitat

ich bekomme in ca. 2 Wochen ein Gutachten für:

RSL Classic in 7j 14 ET26(VA) und 8j 14 ET26(HA)
mit freigabe für 185/55/14 und 195/45/14

für den Fiesta GFJ, wer interesse hat kann sich gerne an den Kosten (die wollen für so n Gutachten 80 Euro) beteiligen und bekommt dann eine Kopie des Gutachtens von mir (eine Anstendige Kopie) wahlweise als email oder per Post auf gutes Papier gedruckt.

Bin seit Letzten Sommer im internet auf der suche nach sowas aber keiner hat so ein Gutachten, nichtmal ne Kopie. Deshalb werde ich mir nun selbst eins für 80 Euro holen.

Meldet euch also wenn ihr so eins Braucht
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Doc²
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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ein 185er Reifenauf eine 7" breite Felge und ein 195er auf auf eine 8" Felge?
Welcher Reifenhersteller gibt den dafür eine Freigabe?
So weit mir bekannt ist es schon weniger als alltäglich das es Freigaben für 195er auf 7"breiten Felgen gibt, aber 185er setzen dem ganzen dann echt die Krone auf.
Wenn du die Reife tatsächlich auf die Felge bekommst sollte die Reifenwand doch sehr gespannt sein.
Davon würde mich mal ein Foto interessieren.

Warum macht du ein Gutachten?
Ich habe bisher fast alle Reifen/Felgen umbauten per Einzelabnahme eingetragen bekommen, sollte das bei dir nicht aus gehen?

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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

wie kriegst du die reifen eingetragen? du hast vorne und hinten nen unterschiedlichen abrollumfang...also mein tüver würde definitiv nein sagen
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Doc²
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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich nicht um ein Allradfahrzeug handelt sollten Achsweise unterschiedliche Abrollumfänge kein Problem dar stellen.
Wichtig ist nur das auf der angetriebenen Achse Reifen montiert sind deren Abrollumfang im +-2% Bereich der Originalbereifung liegt.

Ich habe schon öffter auf verschiedenen Trffen und auch schonim normalen Strassenverkehr PKW gesehen welche vorn und Hinten nicht Formatgleiche Reifen montiert hatten.
Also meine Beispielliste reicht vom Smart, vorn 155 hinten 175, bis hin zum Escort Mk4 Breitbau.

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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Doc² @ 24.03.2009 22:00 hat folgendes geschrieben:
Wenn es sich nicht um ein Allradfahrzeug handelt sollten Achsweise unterschiedliche Abrollumfänge kein Problem dar stellen.

Auch manches ABS kann sich dabei verrechnen.
Übrigens sind auch mehr als +-2% machbar, brauchst halt noch ne Tachoanpassung. Wenn es schlimm kommt, noch nen anderes Getriebe.

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BeitragVerfasst am: 25.03.2009 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Doc² @ 24.03.2009 21:22 hat folgendes geschrieben:
Ein 185er Reifenauf eine 7" breite Felge und ein 195er auf auf eine 8" Felge?
Welcher Reifenhersteller gibt den dafür eine Freigabe?
So weit mir bekannt ist es schon weniger als alltäglich das es Freigaben für 195er auf 7"breiten Felgen gibt, aber 185er setzen dem ganzen dann echt die Krone auf.
Wenn du die Reife tatsächlich auf die Felge bekommst sollte die Reifenwand doch sehr gespannt sein.
Davon würde mich mal ein Foto interessieren.

Warum macht du ein Gutachten?
Ich habe bisher fast alle Reifen/Felgen umbauten per Einzelabnahme eingetragen bekommen, sollte das bei dir nicht aus gehen?

185er auf ner 7er sind ja wohl kein Problem, nie gewesen. 195er auf ner 8er auch nicht.

Damals gabs auch mal 175/50 auf 8er Felgen, allerdings nur die Dunlops die eh so breit waren wie ein 195er.

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BeitragVerfasst am: 25.03.2009 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

es sind beide reifen auf beiden felgen möglich, ihr könntet sogar den 185er auf die 8x14 raufmachen. gibt fiel extremeres z.b. 9x13 mit 195/45er


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BeitragVerfasst am: 30.03.2009 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

wobei sich da mittlerweile die reifenhersteller quer stellen.

die dürfen laut etrto nur noch bestimmte größen auf bestimmte felgenbreiten freigeben.

ein 215/45 R15 ist beispielsweise nicht mehr zulässig auf ner 9er Felge.



Wenn wer noch ne Freigabe für die obige Größe liegen hat der könnte mir mit ner Kopie ne freude machen grins
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BeitragVerfasst am: 30.03.2009 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

DJ_Decay @ 30.03.2009 12:26 hat folgendes geschrieben:
wobei sich da mittlerweile die reifenhersteller quer stellen.

die dürfen laut etrto nur noch bestimmte größen auf bestimmte felgenbreiten freigeben.

ein 215/45 R15 ist beispielsweise nicht mehr zulässig auf ner 9er Felge.



Wenn wer noch ne Freigabe für die obige Größe liegen hat der könnte mir mit ner Kopie ne freude machen grins

selbst wenn du die Freigabe hast, gültig ist das alles trotzdem nicht mehr, die neue Regelung gilt ÜBER den alten Freigaben/Gutachten.

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BeitragVerfasst am: 30.03.2009 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

das ist meinem prüfer egal. der ist da meiner ansicht: das ging mehr als 20 jahre lang ohne probleme, nur muss er halt n wisch haben wos drinsteht. laut felgengutachten sind ja auch 215/45 R15 vorgesehen, aber mit herstellerfreigabe
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BeitragVerfasst am: 30.03.2009 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

im Ernstfall wird dein Prüfer dann alerdings nie wieder was prüfen, obwohl er natürlich nicht ganz Unrecht hat.
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BeitragVerfasst am: 31.03.2009 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

andersrum gesehen, liegt ne eintragung immer im ermessen des prüfers. und wenn er ne §21 draus macht sollte das gehen denke ich.
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