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AunShi
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Verfasst am: 10.08.2009 21:56 Titel: Vermutlich Unfallwagen. Vom Verkauf zurücktreten? |
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Folgene Problemstellung:
Hab den Fiesta Ende März 2009 gekauft. Mündlich sowie schriftlich wurde mir gesagt ist ein unfallfreier Wagen. Hat aber über der Radkappe eine dicke Beule, Blechschaden. Ist ihm angeblich einer beim Einkaufen hereingefahren. Wurde ein neuer Motor von einem Unfallwagen reingeschraubt und auf dem Motor war zum Zeitpunkt des Kaufes kein Öl mehr drauf.
Habe dann direkt einen Ölwechsel machen lassen und da wurde mir gesagt der Motor verliert Öl.
Heute ist dann der, eigentlich vermeidliche, Motorschaden eingetreten. Nen Freund von mir meinte das der Wagen wohl aber auch gar nicht unfallfrei ist, zu sehen an der riesigen Lackierung vorne auf der Motorhaube. Dort ist sichtlich anderer Lack.
Wenn ich nun einen Gutachter oder Karossieriebauer über das Auto gucken lasse und er stellt fest es der Wagen ist gar nicht unfallfrei, dann könnte ich doch theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten, auch wenn der Wagen nun einen Motorschaden hat. Er ist nicht unfallfrei und somit ist eine arglistige Täuschung aufgetreten.
Ich bitte um Antworten :)
MfG
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Per
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
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Verfasst am: 11.08.2009 06:20 Titel: |
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Wenn dir Unfallfreiheit zugesichert wurde, solltest du zurücktreten dürfen. Wenn im Vertrag steht, dass der Verkäufer keinen Unfall hatte und er Privatmann ist, sieht es schwieriger aus, da dieser einen Unfall des Vorbesitzers nicht erkennen muss.
Auch wegen des Motors kommt es auf den Vertrag an. Dass kein Öl drin war, war dir bekannt. Wurde Garantie ausgeschlossen? Ist das Öl, lt. Verkäufer, im Stand ausgelaufen? Läuft das Öl noch aus oder verbraucht der Motor welches?
Ist also nicht so pauschal zu beantworten.
_________________ Zwinge niemanden zu seinem Glück
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AunShi
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Verfasst am: 11.08.2009 19:18 Titel: |
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Per @ 11.08.2009 06:20 hat folgendes geschrieben: | Wenn dir Unfallfreiheit zugesichert wurde, solltest du zurücktreten dürfen. |
Ja, mündlich sowie schriftlich.
Per @ 11.08.2009 06:20 hat folgendes geschrieben: | Wenn im Vertrag steht, dass der Verkäufer keinen Unfall hatte und er Privatmann ist, sieht es schwieriger aus, da dieser einen Unfall des Vorbesitzers nicht erkennen muss. |
Hab gelesen auch dann müsste er es zurücknehmen da er es auch mündlich zugesichert hat
Per @ 11.08.2009 06:20 hat folgendes geschrieben: |
Auch wegen des Motors kommt es auf den Vertrag an. Dass kein Öl drin war, war dir bekannt. |
Ja, das war mir bekannt
Per @ 11.08.2009 06:20 hat folgendes geschrieben: | Wurde Garantie ausgeschlossen? |
Ja, wurde sie.
Per @ 11.08.2009 06:20 hat folgendes geschrieben: | Ist das Öl, lt. Verkäufer, im Stand ausgelaufen? |
Beim Ölprüfen war kein Öl mehr drin.Habe deswegen, nachdem ich das Auto gekauft hatte, sofort einen Ölwechsel stattfinden lassen
Per @ 11.08.2009 06:20 hat folgendes geschrieben: | Läuft das Öl noch aus oder verbraucht der Motor welches?
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Wie gesagt, Ölwechsel gehabt. Mir wurde nichts genannt vonwegen das der Motor Öl verliert, ist erst beim Ölwechsel aufgefallen, da wurde mir gesagt der Motor ist unten ganz Öl verschmirt, da läuft wohl irgendwo Öl aus.
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Per
Moderator

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Verfasst am: 11.08.2009 21:35 Titel: |
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Ist trotzdem schwierig. Ne verbindliche Aussage wirst du hier ohnehin nicht bekommen können (1. Rechtsberatung, 2. auf hoher See und vor Gericht...).
Ohne dir den Mut nehmen zu wollen, wünsche ich dir viel Glück!
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RSMN88
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Verfasst am: 25.08.2009 05:37 Titel: |
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Iswt es nun ein Privatmann? Wenn ja dann würd ich mal mit der Axt auftragen und mal sehn was passiert, vielleicht bekommt er ja kalte Füßer und nimmt den Wagen freiwillig zurück, ansonsten wird schwer.
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