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Doc²
Forumssüchtiger

Anmeldungsdatum: 08.08.2005 Alter: 39
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Verfasst am: 08.03.2010 10:17 Titel: Copyrights |
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So meine Frage dreht sich um Fotos, Bilder, Bildschirmabfotografien von bestimmten Programmen und das verwenden von Zitaten und Inhalten aus bestimmten Büchern, Magazinen und Heften.
Darf ich solcherlei Daten hier unter meinem Namen hoch laden und veröffentlichen?
Darf ich Bildschirmabfotografien von bestimmten Programmen einfach so veröffentlichen?
Darf ich selbstgestaltete Bilder, die aus Grafikfetzen bestehen die ich selbst nicht gemacht habe, unter meinem Namen hoch laden?
Darf ich Zitate verwenden wenn ich angebe von Wem und von Wo sie sind?
Was ich aber bis jetzt schon rausgefunden habe ist das ich www.Wikipedia.de Bilder und Grafiken hier und überall sonst im Internet verwenden darf, da die Rechte von diesem Bilder in der Regel nicht alle Vorbehalten bleiben.
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nierenspender
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Verfasst am: 08.03.2010 10:42 Titel: |
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wo kein Kläger da kein Richter, und gerade in Foren und bei privaten Seiten sehen das die Meisten nicht so eng, aber...
Zitate darfst du verwenden, unter Angabe der Quelle und wenn die Quelle das nicht ausdrücklich verboten hat.
Screenshots denke ich auch, erstens machst du ja indirekt Werbung, und zweitens gibts kaum soo geheime Programme das man das nicht veröffentlichen darf.
Selbst erstellte Bilder mit Bildfetzern von anderen darfst du eigentlich nicht veröffentlichen, aber wenn du z.B. nen Seitenblinker aus ner Fotographie entnimmst und in dein Bild einfügst kann niemand nachvollziehen woher das kommt. Wenns also wirklich so unkenntlich gemacht wurde das niemand mit Bestimmtheit sagen kann von welchem Bild genau der Fetzen stammt ist das kein Problem.
Bei Wikipedia stehen die Bestimmungen ja meist dabei, und meist ist es so das man dort mit Quellenangabe die Dinge verwenden darf.
_________________ mfg Michael
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Doc²
Forumssüchtiger

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Verfasst am: 08.03.2010 12:40 Titel: |
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Wie sieht das aus mit "Fremd-Traffic" und Einfügen mittels img-Funktion oder eben hochladen.
Also jetzt als Konkretes Beispiel:
Wenn ich ein beliebiges Bild auf aus dem Internet auf meinem PC speichere und das dann hier hochlade.
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nierenspender
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Verfasst am: 08.03.2010 13:48 Titel: |
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Das ist im Prinzip nicht erlaubt, obwohl das natürlich auch jeder Rechteinhaber anders sieht. Theoretisch müsstest du IMMER auf die genaue Webseiter verlinken und dann schreiben was du dort meinst.
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Per
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Verfasst am: 08.03.2010 14:21 Titel: |
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nierenspender @ 08.03.2010 10:42 hat folgendes geschrieben: | gerade in Foren und bei privaten Seiten |
Vorsicht, dank deiner Werbeeinblendung oben rechts ist das kein privat, sondern ein gewerblich betriebenes Forum! (Ja, die 0,50 €/Monat reichen aus.)
nierenspender @ 08.03.2010 10:42 hat folgendes geschrieben: | Selbst erstellte Bilder mit Bildfetzern von anderen darfst du eigentlich nicht veröffentlichen |
Wenn dein Anteil an der Bildschöpfung aussreichend groß ist, geht es wieder. Aber frag mich nicht, was "ausreichend" ist , das sieht jedes Gericht anders.
Doc² @ 08.03.2010 12:40 hat folgendes geschrieben: | Wie sieht das aus mit "Fremd-Traffic" und Einfügen mittels img-Funktion |
Das ist mal eben verboten (ausser der Rechteinhaber erlaubt es ausdrücklich).
Doc² @ 08.03.2010 12:40 hat folgendes geschrieben: | Wenn ich ein beliebiges Bild auf aus dem Internet auf meinem PC speichere und das dann hier hochlade. |
Gilt das Gleiche.
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nierenspender
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Verfasst am: 08.03.2010 18:21 Titel: |
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Per @ 08.03.2010 14:21 hat folgendes geschrieben: | nierenspender @ 08.03.2010 10:42 hat folgendes geschrieben: | gerade in Foren und bei privaten Seiten |
Vorsicht, dank deiner Werbeeinblendung oben rechts ist das kein privat, sondern ein gewerblich betriebenes Forum! (Ja, die 0,50 €/Monat reichen aus.) |
50 cent im Monat? na schön wärs.
Hast du irgendwo ein Urteil o.ä.? Weil "gewerblich" ist hier gar nix, gewerblich ist eigentlich immer mit Gewinnerzielungsabsicht, und die hab ich nicht, deckt ja nichtmal ansatzweise die Kosten das Gedöhns.
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Per
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Verfasst am: 08.03.2010 19:48 Titel: |
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nierenspender @ 08.03.2010 18:21 hat folgendes geschrieben: | Hast du irgendwo ein Urteil o.ä.? |
Griffbereit nicht, hatte mich vor geraumer Zeit mal damit befasst. Wie gesagt, der Banner, der die Website sponsort, reicht aus, damit es nicht mehr als rein private oder Vereinsseite aktion gilt. Damit greift das verschärfte Recht aus dem gewerblichen Bereich.
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nierenspender
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Verfasst am: 18.03.2010 21:17 Titel: |
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Hab heute was gefunden was mir sehr entgegenkommt (und vielen anderen wohl auch).
Zitat: | Das Landgericht München hat mit guten Argumenten klargestellt, dass allein eine Bannerwerbung, die die Domainkosten sponsert, nicht dazu führt, dass die Seite als geschäftlich eingeordnet wird. |
von:
http://www.internetrecht-rostock.de/private-domain-markenrecht-abmahnung.htm
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Zuletzt bearbeitet von nierenspender am 19.03.2010 07:53, insgesamt einmal bearbeitet |
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Per
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Verfasst am: 18.03.2010 21:28 Titel: |
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Zitat: | Das Landgericht München |
Aufatmen kannst du, wenn ein Oberlandesgericht oder ein Bundesgericht so ein Urteil fällt.
Landesgericht hat keine Auswirkungen (ausser, es ist DEIN Urteil ).
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dc
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Verfasst am: 27.05.2010 07:13 Titel: |
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Wenn ich auch mal was dazu sagen darf.
Generell gilt, wenn der Urheber, also Eigner von Scripten, Bildern in jeglicher Art und Zitaten keine ausdrückliche Erlaubnis in schriftlicher Forn erteilt hat, darfst Du nichts, aber auch gar nichts in einer anderen Website, also auch in Foren in irgendeiner Form verwenden.
Darauf steht, wenn ich mich recht erinnere eine Geldstrafe bis zu 5000 ,- Euro oder Gefängnis bis zu 2 Jahren. Den Paragraphen dazu habe ich gerade nicht griffbereit, aber rman sollte mit sowas nicht leichtfertig umgehen. Darauf haben sich inzwischen etliche Spezialanwälte mit ihren allseits beliebten Abmahnverfahren eingeschossen.
Mit denen ist nicht gut Kirschen essen. Also besser immer erst den Eigner um "schriftliche Erlaubnis" bitten, dann ist man auf der sicheren Seite.
Da ich selbst auch ein paar Seiten betreibe, musste ich mich mit dem Thema zwangsweise beschäftigen, was übrigens jeder Seitenbetreiber tun sollte. Selbst minimale "Spaßseiten" von Kindern sind da nicht ausgenommen.
Dies nur mal so am Rande bemerkt.
Klaus
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