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Hauptscheinwerfer mit LED Tagfahrlicht für Fiesta VI Bj.2008

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Ikonengolf
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BeitragVerfasst am: 12.11.2012 18:57    Titel: Hauptscheinwerfer mit LED Tagfahrlicht für Fiesta VI Bj.2008 Antworten mit Zitat

Hallo Fiesta Experten ,

ich hab` mich in Eurem Forum angemeldet, obwohl ich zwar selbst persönlich keinen Fiesta fahre, aber dem Sohn haben wir einen Fiesta VI 1.4 TDCi Bj. 2008 zwecks der ca. 65 km zur Berufsschule vorfinanziert.
Ich hoffe es sei mir trotzdem gestattet die eine oder andere Fiesta Frage bei Euch zu stellen und natürlich auch hilfreiche Antworten zu erhalten ? grins
Also es handelt sich ja bei dem Fiesta VI Bj. 2008 um das "Facelift" mit den "Froschaugen" Scheinwerfern... Crazy
Die sind nicht so ganz nach dem Geschmack der heutigen Jugend... kicher
Also woll`t ich mal fragen welche neuen "Tuning" Hauptscheinwerfer mit LED Tagfahrleuchten Ihr hier empfehlen könnt ? nachdenken
Die Scheinwerfer sollten selbstverständlich eine "E-Nummer" haben und Zugelassen, bzw. Eintragungsfrei sein.
Aus meiner Jugend weiß ich das es oft Tuning Hauptscheinwerfer gibt die eher den Charme eines Teelichtes haben und absolut inakzeptables Leuchtverhalten an den Tag legen.
Deshalb also die Frage an Euch Profis: "Welche neuen Hauptscheinwerfer mit LED Tagfahrleuchten könnt Ihr empfehlen" ? grübel
Wenn Ihr dann auch noch `nen günstigen Händler kennt wäre das Klasse...
Ach ja der Fiesta ist Silbermetallic also denke ich mal keine Schwarzen Scheinwerfer, oder ?
Warum schreiben einige Anbieter in der Bucht "nicht für Facelift" ?
Also besten Dank schon mal vorab für hilfreiche Antworten ... wink

Cioa
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breaker
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breaker Anmeldungsdatum: 01.09.2012
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BeitragVerfasst am: 12.11.2012 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schwarze Scheinwerfer waren mal "in", heute sind es Transparente, oder weiße zwinker

Beim "Tagfahrlicht" gibt es auch unterschiede, dort hast du die Wahl zwischen den "Angel-Eye" (wie beim BMW) oder den "Daylight" (wie beim Audi) (Nennen die sich dort wirklich "Daylight"?)

Mir persönlich gefallen die vom Audi besser, aber nicht alles, was du kaufen kannst, darfst du auch im öffentlichen Verkehr nutzen, aber du achtest ja schon auf das E-Prüfzeichen.

Der Spass ist leider nicht ganz billig, zumal du auch darauf achten musst, ob es eine elektrische oder manuelle Niveau-Regelung gibt, diese muss nämlich eingehalten werden, sonst gibt es keinen Tüv mehr zwinker


Ist das dein Fahrzeug? (MK?), dann schau dir mal diese an :-)

http://www.sw-tuning.de/Front-Rueckleuchten-u-Blinker/FORD/Fiesta/Fiesta-mk6-01-08/Dayline-Scheinwerfer-Fiesta-MK6/DAYLINE-Scheinwerfer-Ford-Fiesta-02-05-LED-Tagfahrlicht-Optik-ch::3138.html?XTCsid=1310eb98e8427ffafe2666a885441955

Achso: Nachträglich nachgerüstetes Tagfahrlicht MUSS mit der Zündung geschaltet werden, sonst meckert der Tüv-Mensch

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Ikonengolf
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BeitragVerfasst am: 12.11.2012 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

@ breaker ,

Besten Dank für die suuuper schnelle Antwort ! wink
Ja die würden mir auch besser gefallen und die sind auch echt schicki ! Daumen Hoch

Nun kommt wohl der Haken:

Ford Fiesta Mk6
Baujahr: 02-05 (05-08 bitte Support)
Ausführung: chrom

Von 05-08 ist das Facelift Modell (mit den Froschaugen Scheinwerfern)
Aber wat soll denn da technisch der Unterschied sein vom Modell: 02-05 zum Facelift Modell: 05-08 ???

Vielleicht kann da ja jemand Licht ins Dunkel bringen ?

thx 4 heeelp ... zwinker
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ghiasven
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BeitragVerfasst am: 12.11.2012 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

breaker @ 12.11.2012 19:09 hat folgendes geschrieben:
Beim "Tagfahrlicht" gibt es auch unterschiede, dort hast du die Wahl zwischen den "Angel-Eye" (wie beim BMW) oder den "Daylight" (wie beim Audi) (Nennen die sich dort wirklich "Daylight"?)
Angel-Eyes sind aber normal Standlichtringe, die Optikt der Audischeinwerfer nennt sich Devil-Eyes.

breaker @ 12.11.2012 19:09 hat folgendes geschrieben:
aber du achtest ja schon auf das E-Prüfzeichen.
Das E-Prüfzeichen allein reicht nicht, davor müssen noch die Kennbuchstaben für die enthalten sein. Für das TFL wäre es RL.

breaker @ 12.11.2012 19:09 hat folgendes geschrieben:
zumal du auch darauf achten musst, ob es eine elektrische oder manuelle Niveau-Regelung gibt
Niveauregelung hat nichts mit den Scheinis zu tun, was du meinst ist Scheinwerferhöhenverstellung und die ist schon seid 1990 Pflicht in D.

MfG Sven

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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

ghiasven @ 12.11.2012 20:20 hat folgendes geschrieben:
breaker @ 12.11.2012 19:09 hat folgendes geschrieben:
zumal du auch darauf achten musst, ob es eine elektrische oder manuelle Niveau-Regelung gibt
Niveauregelung hat nichts mit den Scheinis zu tun, was du meinst ist Scheinwerferhöhenverstellung und die ist schon seid 1990 Pflicht in D.

Ich denke, hier ist die automatische Höhenverstellung der Scheinwerfer gemeint. Letztere erfordert einen Sensor an der Hinterachse.

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Ikonengolf
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

Danke für Eure Antworten. wink
Nun es ist ein stinknormaler Fiesta mit der stinknormalen Leuchtweitenregulierung.
Diesen Niveau Sensor an der Hinterachse haben meines Wissens nur Fahrzeuge mit Xenon Licht da es dort auch gefordert ist.
Und na je `nen Xenon Scheini rüstet man ja nicht um auf H4, H7, H1 etc., oder ?

@ breaker ,
die Scheinis aud Deinem LINK sehen wirklich schick aus (da beide Reflektoren rund sind) aber die Leute dort wollen glaube ich nix verkaufen...
Schade, aber meine Anfrage würde dumm abgebürstet... nachdenken

@ ghiasven ,
na ich denke mal wenn der Anbieter in der Artikelbeschreibubng angibt das die im Bereich der STVZO zugelassen sind dann stimmt das, oder?
Und das ich Scheinis mit Verstell Motoren zur Leuchtweitenregulierung brauche ist auch klar...

@ all ,

derzeit tendiere ich zu diesen hier:
JOM Scheinwerfer Tagfahrlicht Design LED, Ford Fiesta MK 6, chrom, LWR mit Motor
289,90 in der Bucht...

Aber `ne Frage hätt` ich noch, da steht immer Standlicht LED im Tagfahrlicht Design...
Man darf doch immer das Standlicht , sprich die LED Anhaben oder gibts dann Ärger mit den Ordnungshütern ?

Hat evtl. jemand hier im Forum genau diese Scheinis und kann etwas über die Leuch, - bzw. Ausleucht Qualität sagen ?

Besten Dank schon mal für weitere hilfreiche Antworten ... wink
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Scharly
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

@Ikonengolf @ 14.11.2012 11:14"
Aber `ne Frage hätt` ich noch, da steht immer Standlicht LED im Tagfahrlicht Design...
Man darf doch immer das Standlicht , sprich die LED Anhaben oder gibts dann Ärger mit den Ordnungshütern ?

Tagfahrlicht ist nicht Standlicht. Beim Standlicht leuchten auch die Rücklichter.
Tagfahrlicht muss mit der Zündung anschalten, und bei Standlicht ausgehen.
Wenn das die selbe LED im Hauptscheinwerfer ist, wird bei Standlicht meistens gedimmt (Positionsleuchte)
Für das alles muss eine ABE für den Hauptscheinwerfer vorliegen, nur mit der Bemerkung: "Zugelassen" würde ich das nicht kaufen.

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ghiasven
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ikonengolf @ 14.11.2012 11:14 hat folgendes geschrieben:

@ ghiasven ,
na ich denke mal wenn der Anbieter in der Artikelbeschreibubng angibt das die im Bereich der STVZO zugelassen sind dann stimmt das, oder?
Und das ich Scheinis mit Verstell Motoren zur Leuchtweitenregulierung brauche ist auch klar...


Naja leider schreiben viele Händler E-Prüfzeichen, daher im Bereich StVO zulässig vorallem bei Ebay und Co.

Bsp.: Ein Frontscheinwerfer mit herkömmlicher Streuscheibe und dem Prüfzeichen .... E11 ... wäre in der StVO bzw. Dtl. nicht zugelassen.
Begründung: die Zahl nach den E steht für das Land in dem das Teil geprüft wurde, die 11 z.B. steht für Großbritanien.

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Gruß Sven
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen immer ABE verlangen die für Deutschland gültig ist.
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Ikonengolf
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

@ ghiasven ,

Hm, gibt es evtl. eine Liste zum Download, welche E Nr. auf dem Teilen denn drauf sein muss ?

@ Scharly ,

ich glaub` heutzutage gibts grad auch für Beleuchtungs Equipment kaum noch ABE`s , grad auch wegen der E-Nummern...

@ all ,

habe jetzt die Scheinis aus dem 2. Posting bei `nem Zubehörhändler in der Nähe zu einem echt attraktiven Preis gefunden...

Ach ja ein Händler ließ mir folgende Antwort zukommen:

Tagfahrlicht Design und Original Tagfahrlicht ist ein Unterschied, aber beides zulässig. Original Tagfahrlicht geht mit Zündung an und ist aber auch erheblich teurer. Tagfahrlicht Design ist auch zugelassen (E-Prügzeichen auf dem Scheinwerfer) und die läuft dann über Standlicht.

Aber was spricht denn dagegen die LED - Reihen als Standlich zu klemmen und per Zündung als Tagfahrlicht ??? nachdenken

Danke für weitere hilfreiche Antworten ...
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breaker
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Per @ 14.11.2012 10:40 hat folgendes geschrieben:
ghiasven @ 12.11.2012 20:20 hat folgendes geschrieben:
breaker @ 12.11.2012 19:09 hat folgendes geschrieben:
zumal du auch darauf achten musst, ob es eine elektrische oder manuelle Niveau-Regelung gibt
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Ich denke, hier ist die automatische Höhenverstellung der Scheinwerfer gemeint. Letztere erfordert einen Sensor an der Hinterachse.


ghiasven @ 12.11.2012 20:20 hat folgendes geschrieben:
Niveauregelung hat nichts mit den Scheinis zu tun, was du meinst ist Scheinwerferhöhenverstellung und die ist schon seid 1990 Pflicht in D.

MfG Sven


Jup, genau, da gibt es ja elektrische und manuelle (also mit dem Rad links vorne am Lenker)...so viel ich weiss

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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein paar Links was die Kennzeichnung betrifft:


http://www.code-knacker.de/kraftfahrzeugersatzteile.htm

http://www.code-knacker.de/laenderkurzzeichen.htm

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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ikonengolf @ 14.11.2012 16:28 hat folgendes geschrieben:


Aber was spricht denn dagegen die LED - Reihen als Standlich zu klemmen und per Zündung als Tagfahrlicht ??? nachdenken



Dann gehen mit der Zündung auch die Rücklichter an, und das ist nicht erlaubt. Polizei böse

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Ikonengolf
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ ghiasven ,

Vielen Dank für die LINK`s Daumen Hoch

@ Scharly ,

nun ich würd` das dann schon so Schalten das die Rücklichter nicht mit Angehen !
Also quasi einmal Klemme: 15 (Zündungsplus) über `ne Entkopplungsdiode auf die Plus Klemme der LED Streifen in den Scheini`s und dann das Standlicht Plus ebenfalls über `ne Entkopplungsdiode auf die Plusklemme der LED Streifen in den Scheini`s.
Alles kein Hexenwerk und die ca. 0,7 Volt Spannungsfall sollten grad auch bei LED keinen nennenswerten Helligkeitsverlust hervorrufen ! grins
Ist es eigentlich Verboten mit Standlicht rumzufahren (nur so aus Interesse) ?

Super interessant wäre für mich, ob jemand diese Scheinis aus dem 2. POSTING kennt oder nutzt und wie die Lichtausbeute ist.
Auch interessiert mich, ob die Stellmotore aus den org. Scheinis wirklich in diese LED Tuning Scheinis passen ?

Thx 4 heeelp ... wink
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Scharly
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BeitragVerfasst am: 14.11.2012 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ikonengolf @ 14.11.2012 19:31 hat folgendes geschrieben:

@ Scharly ,

nun ich würd` das dann schon so Schalten das die Rücklichter nicht mit Angehen !

Ist es eigentlich Verboten mit Standlicht rumzufahren (nur so aus Interesse) ?



Mit Dioden entkoppln, das geht.
Ob das verboten ist mit Standlicht zu fahren, glaube ich nicht, wissen tu ich es nicht.

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